Bei der Messung von Heizöl, Diesel- und Ottokraftstoffen erfolgt grundsätzlich eine “temperaturkompensierten” Mengenermittlung. So wird gewährleistet, dass unabhängig von der Temperatur eine einheitliche Abrechnungsbasis zu Grunde liegt.
Das Volumen von Flüssigkeiten ändert sich je nach Temperatur, bei Erwärmung wird es größer - bei Abkühlung kleiner. Z.B. bei leichtem Heizöl beträgt diese Volumenänderung je Grad Celsius 0,84 Promille.
Ohne eine entsprechende, temperaturkompensierte, Abrechnung könnten je nach Temperatur Abweichungen bei der Abgabemenge auftreten.
In handelsüblichen Flow Computern wird eine Umrechnung durchgeführt und sie liefern in den Messdaten sowohl die Menge bei gemessener Temperatur als auch die umgerechnete Menge bei Referenztemperatur.
Die zu Grunde gelegte Referenztemperatur von 15 Grad Celsius wird von der Eichordnung vorgegeben. Sie schreibt vor: 1 Liter Heizöl ist immer 1 Liter bei einer Temperatur von 15° C. Dies gilt auch für die Abgabe von Diesel- und Ottokraftstoffen.
Es wird also immer auf die Menge bei einer Referenztemperatur bestimmt. Die Referenztemperatur kann pro Land und pro Stoff unterschiedlich sein. Auf Basis dieser Temperatur werden die Mengen auch buchhalterisch gehandhabt und abgerechnet.
Die Menge bei Referenztemperatur ist notwendiger Bestandteil auf Versandpapieren.